Fangecke
Hier wollen wir die Fänge unserer Mitglieder präsentieren. Also wer einen kapitalen Fisch gefangen hat, Bild und ein paar Zeilen an den Webmaster und euer Fang wird veröffentlicht.
HINWEIS KEIN CATCH AND RELEASE!
Angeln ist nach dem Tierschutzgesetz nur dann zulässig, wenn die Fische für den Zweck der Ernährung (oder zur Gewässerhege) geangelt werden. Rechtlich zulässig ist das Zurücksetzen von Fischen nur
dann, wenn diese in der Schonzeit gefangen wurden oder noch nicht das Mindestmaß erreicht haben. Das Catch and Release, bei dem aus reiner Profilierungssucht gezielt auf große Fische geangelt wird,
die gar nicht der Ernährung dienen sollen, ist ein eindeutiger Verstoß gegen das
Tierschutzgesetz.
Die hier abgebildeten Fische wurden sofern sie das Mindestmaß erreicht hatten nicht zurückgesetzt!